Feld- und Waldbahn Riedlhütte e.V. |
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94566 Riedlhütte - Bayerischer Wald |
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29. - 30. Juli 2017 - 4. Öffentliche Fahrtage 2017 - 30. Juli 2017 - 21. Glosafest und Jahresflohmarkt | |||||||||||||
Bilderübersicht Nr. 2017/05
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Fotos © 2017 - Winfried Meier
Vorwort |
→ Unser Fahrbetrieb wurde von der Gmd. Riedlhütte zum Gloaserfest ein- |
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gestellt. Die Begründung ist juristisch nicht einwandfrei nachvollziehbar. |
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29. Juli 2017 - Samstag | ||||
→ Der Verein ist mit viel Personal erschienen. Wenige Tage zuvor war uns jedoch der Fahrbetrieb zum Glosafest mit der Begründung, wir hätten keine Betriebsgenehmigung, nach dem Bayerischen Eisenbahn- und Seilbahngesetz, untersagt worden. In der Genehmigung des Festes waren wir jedoch enthalten und in den Prospekten war der Fahrbetrieb angekündigt. Einige Mitglieder hatten sich für die Veranstaltung extra freigenommen und wir waren mit rund 13 Personen anwesend. Leider sind wir kein Eisenbahnunternehmen nach dem angegebenen Gesetz. Nun wird die Sachlage vom übergeordneten Landratsamt geprüft. |
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Manchmal hilft es, ist aber juristisch wertlos |
Auch Flatterleinen gelten nicht als Absperrung |
Die Gemeinde überraschte uns am 4. Fahrtag mit mehreren Flatterleinen und diesen Schildern. Gut gemeint, aber leider juristisch wertlos. In unserem Berufsleben haben wir bis jetzt jeden Berufsanfänger bei seiner ersten Schulung - egal ob nun Bauleiter oder Polier - darüber unterrichtet, dass diese Schilder wirkungslos und unzulässig sind, Sie sind juristisch ungültig. Das gilt auch für den gerne verwendeten Zusatz: "Eltern haften für ihre Kinder". Die einzig zulässige einwandfreie Absperrung ist ein nicht übersteigbarer Zaun von ausreichender Höhe. Einen Zaun hatte man uns bis jetzt nicht gestattet. Wir haben deshalb immer alle abgestellten Fahrzeuge gegen unbefugtes verschieben oder betätigen gesichert. |
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30. Juli 2017 - Sonntag - Glosafest und Jahresflohmarkt | ||||
→ Die Besucher verstanden die Anordnung nicht und waren verärgert. Uns ging es nicht besser. Wir haben nun Gutachter und Juristen eingeschaltet und hoffen auf Klärung der Sachlage. Erstaunlich, dass wir erst nach 15 Jahren eine Betriebsgenehmigung nach dem bayer. Eisenbahngesetz benötigen, obwohl wir keine Eisenbahn nach diesem Gesetz sind. Auch befördern wir nach dem Personenbeförderungsgesetz keine Personen. Denn wir befördern nur von A nach A. Wir konnten den Besuchern unsere Fahrzeuge nur in unserer Halle präsentieren und im Museumsraum ihnen einiges zu Feldbahnen zeigen und erklären. |
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![]() Groß angekündigt |
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Und nun kein Fahrbetrieb |
Die Leute verstehen es nicht |
Er wollte gerade bezahlen |
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Der Vorstand bei der Arbeit |
Viele Mitgliederautos |
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Aktenwälzen mit dem vorherigen Vorstand |
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