Feld- und Waldbahn Riedlhütte e.V.

94566 Riedlhütte - Bayerischer Wald

                              

            Kurzübersicht                    


 

29. - 30. Juli 2017 - 4. Öffentliche Fahrtage 2017 - 30. Juli 2017 - 21. Glosafest und Jahresflohmarkt

Bilderübersicht Nr. 2017/05

Inhalt

   Vorwort
1.  29. Juli 2017 - Samstag
2.  30. Juli 2017 - Sonntag - Glosafest und Jahresflohmarkt
   

Fotos © 2017 - Winfried Meier

 Vorwort

 →  Unser Fahrbetrieb wurde von der Gmd. Riedlhütte zum Gloaserfest ein-

gestellt. Die Begründung ist juristisch nicht einwandfrei nachvollziehbar.

  29. Juli 2017 - Samstag

 →  Der Verein ist mit viel Personal erschienen. Wenige Tage zuvor war uns jedoch der Fahrbetrieb zum Glosafest mit der Begründung, wir hätten keine Betriebsgenehmigung, nach dem Bayerischen Eisenbahn- und Seilbahngesetz, untersagt worden. In der Genehmigung des Festes waren wir jedoch enthalten und in den Prospekten war der Fahrbetrieb angekündigt. Einige Mitglieder hatten sich für die Veranstaltung extra freigenommen und wir waren mit rund 13 Personen anwesend. Leider sind wir kein Eisenbahnunternehmen nach dem angegebenen Gesetz. Nun wird die Sachlage vom übergeordneten Landratsamt geprüft.


Manchmal hilft es, ist aber juristisch wertlos

Auch Flatterleinen gelten nicht als Absperrung

Die Gemeinde überraschte uns am 4. Fahrtag mit  mehreren Flatterleinen und diesen Schildern. Gut gemeint, aber leider juristisch wertlos. In unserem Berufsleben haben wir bis jetzt jeden Berufsanfänger bei seiner ersten Schulung - egal ob nun Bauleiter oder Polier -  darüber unterrichtet, dass diese Schilder wirkungslos und unzulässig sind, Sie sind juristisch ungültig. Das gilt auch für den gerne verwendeten Zusatz: "Eltern haften für ihre Kinder". Die einzig zulässige einwandfreie Absperrung ist ein nicht übersteigbarer Zaun von ausreichender Höhe. Einen Zaun hatte man uns bis jetzt nicht gestattet. Wir haben deshalb immer alle abgestellten Fahrzeuge gegen unbefugtes verschieben oder betätigen gesichert.

 

       

 30. Juli 2017 - Sonntag - Glosafest und Jahresflohmarkt

 →  Die Besucher verstanden die Anordnung nicht und waren verärgert. Uns ging es nicht besser. Wir haben nun Gutachter und Juristen eingeschaltet und hoffen auf Klärung der Sachlage. Erstaunlich, dass wir erst nach 15 Jahren eine Betriebsgenehmigung nach dem bayer. Eisenbahngesetz benötigen, obwohl wir keine Eisenbahn nach diesem Gesetz sind. Auch befördern wir nach dem Personenbeförderungsgesetz keine Personen. Denn wir befördern nur von A nach A. Wir konnten den Besuchern unsere Fahrzeuge nur in unserer Halle präsentieren und im Museumsraum ihnen einiges zu Feldbahnen zeigen und erklären.


Groß angekündigt

sieke hier

Und nun kein Fahrbetrieb

Die Leute verstehen es nicht

Er wollte gerade bezahlen

 

Der Vorstand  bei der Arbeit

Viele Mitgliederautos

Aktenwälzen mit dem vorherigen Vorstand