Was versteht man unter einem Bahnhof ?

Zum Anfang etwas aus der Neuzeit zum Thema Bahnhof :

Das Bayrisches Staatsministerium für Finanzen hat 2005 in einem Schreiben dem Bundesfinanzminister zu bedenken gegeben:

"Die Frage, was man unter Bahnhof zu verstehen habe, beschäftigt die Bevölkerung weit über das steuerliche Bewertungsproblem hinaus. Es wäre daher empfehlenswert, bei der Definition des Begriffs eine Stellungnahme der Gesellschaft für deutsche Sprache einzuholen. Nach Bayerischem Verständnis gehört zum Kern des Bahnhofsbegriffs jedenfalls eine Schienenanbindung; traditionell ist auch ein regelmäßiges Anfahren durch schienengebundene Fahrzeuge kennzeichnend, wobei Fahrzeuge mit einer gewissen Regelmäßigkeit auf der dem Bahnhofsbereich zuzuordnenden Schienenstrecke einen Halt von mindestens der Dauer einlegen, die es den Zielort erreichenden bzw. den Abgangsort verlassenden Personen und Gütern ermöglicht, aus dem bzw. in das Schienenfahrzeug zu wechseln. Es würde die Arbeit erleichtern, wenn diese Anforderungen an dem verwendeten Bahnhofsbegriff wiedergefunden werden können."


Hierzu aus Wikipedia:

Ein Bahnhof (abgekürzt Bf oder Bhf) ist eine Verkehrs- und Betriebsanlage einer Bahn, zum Beispiel einer Eisenbahn.

Der Begriff Bahnhof wird in verschiedenen Bedeutungen verwendet:

- Fachsprachlich ist der Bahnhof in Deutschland durch die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung in § 4 Abs. (2) EBO definiert: -- „Bahnhöfe sind Bahnanlagen mit mindestens einer Weiche, wo Züge beginnen, enden, ausweichen oder wenden dürfen.“  -- Damit gehört in Deutschland der Bahnhof als Betriebsstelle zur Gruppe der Zugmeldestellen.

- Nach der österreichischen Definition muss ein Bahnhof nicht unbedingt eine Weiche, jedoch Signale aufweisen: --
„Bahnhöfe sind Betriebsstellen, in denen Züge beginnen, enden, oder einander ausweichen können. Bahnhöfe werden von Einfahrsignalen oder Trapeztafeln begrenzt… --

- Umgangssprachlich ist ein Bahnhof eine Anlage, an der Reisende Züge besteigen oder verlassen dürfen, Güter auf Züge ver- oder von diesen entladen oder Züge neu zusammengestellt oder umgruppiert werden.

- Umgangssprachlich ist ein Bahnhof auch das Bahnhofsgebäude, das jedoch in der Fachsprache als Empfangsgebäude (in der Schweiz und in Österreich: Aufnahmegebäude) bezeichnet wird.

- Die Gesamtheit aus Bahnanlagen und Empfangsgebäude, für die der Bahnhofsbetreiber das Hausrecht besitzt.

- Haltepunkte bei U-Bahnen (und S-Bahnen) werden – sowohl von den Verkehrsbetrieben, als auch umgangssprachlich – z. T. ebenfalls als Bahnhöfe bezeichnet.

Somit sind viele umgangssprachlich „Bahnhof“ genannte Anlagen aus betrieblicher Sicht Haltepunkte.


Bahnhöfe in 600 mm Spur

Die nur handschriftlich existierenden Lenz-Normalien für Kleinbahnen nahmen es nicht so genau mit den Bezeichnungen. Friedrich Lenz (1846 bis 1930) gründete 1876 eine Baufirma und beteiligte sich mit dieser am Bahnbau und später auch an der Betriebsführung. Aufgrund der Spezialisierung seiner Firma gründete er 1883 die Eisenbahnbau- und Betriebsgesellschaft Lenz die unmittelbar nach der Verkündigung der Kleinbahngesetzes in eine GmbH verwandelt wurde. Für dieses Unternehmen waren auch ehem. Beamte tätig, wie der Königliche Eisenbahnbau- und Betriebsinspektor Fuchs, der für Lenz die Vorschriften der Bau- und Betriebseinrichtungen für Kleinbahnen verfasste. Oberstes Gebot für die Lenz-Bahnen war die einfache und billigste Bauausführung und die simple Betriebsführung. Die Firma Lenz war auch in den Kolonien tätig und ihre Normalien prägten viele deutsche Kleinbahnen auch in 600 mm Spurweite. Diese Haltestelle für 600 mm Spur  ist eigentlich ein Bahnhof mit der für die Firma Lenz typischen Wellblechbude als Bahnhofsgebäude. Minimalistischer geht es kaum.