Feld- und Waldbahn Riedlhütte e.V.

Bayerischer Wald


 Vorbemerkung zu Personenbeförderung 

Feldbahnen sind Materialbahnen. Sie dienen nicht dem öffentlichen Personenverkehr. Dieser ist mit Materialbahnen nicht gestattet. Das Befördern von Beschäftigten war jedoch innerbetrieblich auf besonderen Sitzwagen durchaus üblich und wurde mit Erlaubnis der Berufsgenossenschaften gestattet, wenn die Bauart der Fahrzeuge und die Durchführung des Betriebes die Sicherheit der Personenbeförderung gewährleistete.

Übertage wurden nur in Ausnahmefällen (weite Wege zum Arbeitsplatz, z.B. Torfstiche) eine innerbetriebliche Personenbeförderungen vorgenommen und durch die Berufsgenossenschaften mit Auflagen genehmigt. Eine Personenbeförderung war ansonsten nicht vorgesehen und nicht gestattet. Auf den Materialzügen durften nur Bremser bei einem sicherem Standplatz auf ihren Plattformen  mitfahren. Die für den innerbetrieblichen Verkehr notwendigen Fahrzeuge (Bereisungswagen) wurden von den Betrieben meist selbst gebaut. Es handelte sich hierbei um ungedeckte Sitzwagen auf der Basis von Fahrgestellen. Wir besitzen zwei Fahrzeuge dieser Bauart, die wir auch einsetzten. Bild

Untertage war und ist im Bergbau eine innerbetriebliche Personenbeförderung üblich. Hierfür wurden und werden von der Industrie spezielle gedeckte Personenwaggons hergestellt, die den Bergleuten auch einen gewissen Schutz gegen herabfallendes Material und hervorstehenden Verbau boten. Diese Fahrzeuge haben keine Fenster und sind sehr robust gebaut Bild .  Die Fahrzeuge des Bergbaus lassen sich jedoch nicht ohne weiteres mit reinen Feldbahnfahrzeugen kuppeln. Wir haben deshalb diese Fahrzeuge abgegeben. Eine Ausnahme stellen unsere ehemaligen  Besucherwagen des Salzbergwerkes Berchtesgaden dar. Diese waren speziell für den Publikumsverkehr gebaut worden und sind nach ihrer Außerdienststellung von uns übernommen worden. Diese Fahrzeuge sind - obwohl aus einem Bergwerk - nicht überdacht. Sie gewährleisten jedoch durch die Sitzart eine recht hohe Sicherheit bei der Fahrt. Bild 

Da wir die Arbeitswelt der Feldbahn erhalten und zeigen wollen, unternehmen wir mit diesen oben beschriebenen Fahrzeugen Besucherfahrten auf unserem Gleisnetz. Um einen sicheren Betrieb zu gewährleisten sind die folgende Besucherordnung und Beförderungsbedingungen zu beachten, die auch für den Aufenthalt auf dem gesamten Betriebsgelände und Gleisnetz gelten.


Unsere Wagen im Einsatz in Berchtesgaden

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Die Feld- und Materialbahnen führten zur Entwicklung der normalen Eisenbahn, sie sind die Mütter der großen Eisenbahn und nicht die verkleinerte Ausgabe der Normalspurbahnen. Materialbahnen sind ursprünglicher und einfacher gebaut. Sie sind im erweiterten Sinn Werkzeuge zur Bewältigung von einfacheren Transportaufgaben. Dieses führt zu Besonderheiten und Gefahren im Betrieb, die für Betriebsfremde nicht unbedingt erkennbar sind. Es sind deshalb die folgenden Regeln von Fahrgästen  und Besuchern unserer Anlage zwingend einzuhalten.

Den Anweisungen des Fahrdienst-Personals ist unbedingt und sofort Folge zu leisten. 

Es ist untersagt Bedienungseinrichtungen an Gleisanlagen zu verstellen oder zu betätigen. Das Umlegen von Weichen ist nur dem Fahrpersonal gestattet.

Es ist untersagt an Fahrzeugen Bremsen zu lösen, die Kuppelung oder Gangschaltung zu bedienen oder Knöpfe und Schalter zu betätigen

Es ist verboten Festlegungen von Fahrzeugen (Hemmschuhe, Bohlen, Ketten) zu entfernen oder Kuppelketten oder Kuppelbolzen an stehenden Fahrzeugen oder während der Fahrt zu entfernen.

Es ist verboten zwischen Fahrzeuge zu treten,  sich direkt vor oder hinter betriebsbereiten stehenden Fahrzeugen aufzuhalten oder kurz vor fahrenden Fahrzeugen die Gleise zu überschreiten. Vor und hinter rangierenden Fahrzeugen ist der Aufenthalt im Gleis grundsätzlich verboten.

Von befahrenen Gleisen ist ausreichender Abstand zu halten (mind. 1.50 m von Gleismitte bzw. mind. 50 cm von Fahrzeugen) . Das Umherrennen und Schubsen anderer Personen ist in der Nähe der Gleise untersagt. 

Es ist verboten während der Fahrt aufzustehen, auf- und abzuspringen oder von Waggon zu Waggon zu klettern.

Kinder unter 6 Jahre dürfen nur in Begleitung und unter Aufsicht eines Erwachsenen mitfahren. Sie müssen sich festhalten können bzw. festgehalten werden.

Hunde sind von der Beförderung ausgeschlossen.

Von der Beförderung ausgeschlossen sind alkoholisierte oder unter Drogen stehende Personen. Dieses gilt auch für Personen die sich nicht sicher auf unseren Fahrzeugen halten können oder bei selbst gefahrenen Fahrzeugen (Selbstfahrer wie z.B. Draisinen) die Bedienungseinrichtungen nicht sicher erreichen, nicht anwenden können oder die Einweisung in die Bedienung nicht umsetzen können oder wollen (bewusstes Auffahren auf andere Fahrzeuge).

Bei Zuwiderhandlung übernimmt der Verein Feldbahn Riedlhütte e.V. keine Haftung, außerdem können die betroffenen Personen sofort von der weiteren Beförderung ausgeschlossen und von den Betriebsanlagen verwiesen werden.